Arbeitsrecht
Erstmals fällt der Vorschlag der Mindestlohnkommission zur Anhebung des Mindestlohns in den Jahren 2024 und 2025 nicht einstimmig aus.
Ein Urteil, das die Arbeitgeber zu einer elektronischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit verpflichtet, wird nun gesetzlich normiert.
Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro steigt zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze auf 520 Euro.
Ab dem 1. August 2022 müssen Arbeitgeber neue Vorgaben für Arbeitsverhältnisse und Arbeitsverträge beachten.
Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro soll zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze steigen.
Die Bundesregierung will die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zum größten Teil bis Ende 2021 verlängern.
Fällt der Elterngeldanspruch eines Arbeitnehmers nur deswegen niedriger aus, weil der Arbeitgeber Lohn zu spät gezahlt hat, steht dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch zu.
Die Mindestlohnkommission schlägt eine Anhebung des Mindestlohns in vier halbjährlichen Stufen von Januar 2021 bis Juli 2022 auf 10,45 Euro vor.
Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung und Heimarbeit in der Corona-Krise gelten, hängt von den konkreten Umständen ab.
Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers können nur nach einem ausdrücklichen Hinweis des Arbeitgebers auf verbleibenden Resturlaub verfallen.
Rechtsanwalts- und Notar-Kanzlei
Graf Plümer Krebs
Kontaktdaten und Adresse
Telefon & Fax
Telefon +49 02306 257477Telefax +49 02306 257479
apluemer@graf-pluemer.de
tkrebs@graf-pluemer.de
Vollmacht
Kanzlei Lünen
Neuberinstr.144532 Lünen
Postanschrift
Postfach 14 6944504 Lünen
Webadresse
https://graf-pluemer.de/Bürozeiten:
Mitglied von
Überregionale Gemeinschaft
von Korrespondenzanwälten
Bankverbindungen:
Postbank DortmundBLZ 440 100 46
Kto. 7 221-465
IBAN DE36 4401 0046 0007 2214 65
BIC PBNKDEFF
Sparkasse Lünen
BLZ 441 523 70
Kto. 117 200
IBAN DE21 441 523 70 0000 117 200
BIC WELADED1LUN
Vollmacht (pdf)