Mietminderung wegen Sommerhitze
Mieter können zumindest bei Neubauwohnungen eine Mietminderung durchsetzen, wenn sich die Wohnung im Sommer unerträglich aufheizt.
Noch ist es draußen klirrend kalt. Doch der nächste Sommer kommt bestimmt, und dass nicht nur kaputte Heizungen, sondern auch zuviel Wärme ein Grund für eine Mietminderung sein kann, zeigt das folgende Urteil: Erhitzt sich im Sommer eine Neubauwohnung trotz "Gegenmaßnahmen" auf deutlich mehr als 25 Grad Celsius, kann der Mieter die Miete mindern. Das Amtsgericht Hamburg billigte deshalb eine Mietminderung in Höhe von 20 %, nachdem die Raumtemperatur der Wohnung selbst bei stundenlangem Lüften während der Nacht nicht unter 25 Grad fiel.
In Extremfällen kommt offenbar sogar eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter in Betracht, wie eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Berlin zeigt. Ein Mieter hatte seine Dachgeschosswohnung gekündigt, nachdem im Sommer die Hitze bis auf 46 Grad Celsius angestiegen war und neben dem Wellensittich sämtliche Pflanzen eingegangen sind. Die Verfassungsrichter hoben eine dem Ansinnen entgegenstehende Entscheidung des Landgerichts Berlin auf und verwiesen die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.
Rechtsanwalts- und Notar-Kanzlei
Graf Plümer Krebs
Kontaktdaten und Adresse
Telefon & Fax
Telefon +49 02306 257477Telefax +49 02306 257479
apluemer@graf-pluemer.de
tkrebs@graf-pluemer.de
Vollmacht
Kanzlei Lünen
Neuberinstr.144532 Lünen
Postanschrift
Postfach 14 6944504 Lünen
Webadresse
https://graf-pluemer.de/Bürozeiten:
Mitglied von
Überregionale Gemeinschaft
von Korrespondenzanwälten
Bankverbindungen:
Postbank DortmundBLZ 440 100 46
Kto. 7 221-465
IBAN DE36 4401 0046 0007 2214 65
BIC PBNKDEFF
Sparkasse Lünen
BLZ 441 523 70
Kto. 117 200
IBAN DE21 441 523 70 0000 117 200
BIC WELADED1LUN
Vollmacht (pdf)