<
Site Navigation Logo Rechtsanwälte und Notar Graf Plümer Krebs

Rechtsanwälte Notar Fachanwälte



Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer

Weil er der verantwortliche Fahrzeugführer ist, muss sich auch der Fahrlehrer an das Handyverbot halten.

Auch wenn er nur auf dem Beifahrersitz sitzt, gilt der Fahrlehrer als der verantwortliche Fahrzeugführer - und so muss er sich auch verhalten. Also gilt auch für ihn das Verbot, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy zu telefonieren. Daher scheiterte auch die Beschwerde eines Fahrlehrers, der wegen unerlaubter Handynutzung eine Geldbuße von 40 Euro zahlen sollte. Das Oberlandesgericht Bamberg hält sich mit diesem Beschluss an die in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien einer Fahrzeugführerschaft.


Rechtsanwalts- und Notar-Kanzlei
Graf Plümer Krebs

Kontaktdaten und Adresse

Telefon & Fax

Telefon +49 02306 257477
Telefax +49 02306 257479

Email

wgraf@graf-pluemer.de

apluemer@graf-pluemer.de

tkrebs@graf-pluemer.de

Vollmacht

Vollmacht (pdf)

Kanzlei Lünen

Neuberinstr.1
44532 Lünen

Postanschrift

Postfach 14 69
44504 Lünen

Webadresse

Bürozeiten:



Mitglied von Mitglied Advounion
Überregionale Gemeinschaft
von Korrespondenzanwälten

Bankverbindungen:

Postbank Dortmund
BLZ 440 100 46
Kto. 7 221-465
IBAN DE36 4401 0046 0007 2214 65
BIC PBNKDEFF

Sparkasse Lünen
BLZ 441 523 70
Kto. 117 200
IBAN DE21 441 523 70 0000 117 200
BIC WELADED1LUN
QR-Code der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Graf Plümer Krebs Lünen
Vollmacht (pdf)

© 2005 - 2016 Webdesign Webfeger.com Lünen