Erfundener Eigenbedarf kann teuer werden
Für die Vortäuschung von Eigenbedarf muss der Vermieter dem Mieter Schadensersatz zahlen, auch wenn die Kündigung schon wegen der Täuschung unwirksam ist.
Täuscht ein Vermieter Eigenbedarf an einer vermieteten Wohnung vor, muss er dem Mieter auch dann Schadensersatz zahlen, wenn infolge der Täuschung die Kündigung einvernehmlich erfolgt ist. Denn entscheidend ist lediglich, ob der Mieter von einem berechtigten Interesse des Vermieters ausgegangen ist und auch ausgehen durfte, so der Bundesgerichtshof. Räumt er unter diesen Umständen von sich aus die gemietete Wohnung, beruht die Räumung infolge der Täuschung nicht auf einem freiwilligen Entschluss.
Rechtsanwalts- und Notar-Kanzlei
Graf Plümer Krebs
Kontaktdaten und Adresse
Telefon & Fax
Telefon +49 02306 257477Telefax +49 02306 257479
apluemer@graf-pluemer.de
tkrebs@graf-pluemer.de
Vollmacht
Kanzlei Lünen
Neuberinstr.144532 Lünen
Postanschrift
Postfach 14 6944504 Lünen
Webadresse
https://graf-pluemer.de/Bürozeiten:
Mitglied von
Überregionale Gemeinschaft
von Korrespondenzanwälten
Bankverbindungen:
Postbank DortmundBLZ 440 100 46
Kto. 7 221-465
IBAN DE36 4401 0046 0007 2214 65
BIC PBNKDEFF
Sparkasse Lünen
BLZ 441 523 70
Kto. 117 200
IBAN DE21 441 523 70 0000 117 200
BIC WELADED1LUN
Vollmacht (pdf)