Unfähige Aufsichtsräte müssen Schadensersatz zahlen
Auch die Mitglieder freiwilliger Aufsichtsräte müssen ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft ausüben.
Dass Aufsichtsrat sein auch bedeutet, Aufsicht zu führen, hat das Oberlandesgericht Brandenburg eindrucksvoll bewiesen: Die Richter verurteilten die Mitglieder eines Aufsichtsrats zur Zahlung eines Schadensersatzes von insgesamt über einer Million Euro. Sie hatten monatelang den Geschäftsführer einer GmbH nicht zur Abgabe eines Insolvenzantrags aufgefordert, obwohl die Gesellschaft längst zahlungsunfähig war.
Es nützte den Aufsichtsräten dabei nichts, dass der Aufsichtsrat als freiwilliges Kontrollgremium der GmbH eingerichtet war. Laut der Satzung der Gesellschaft habe der Aufsichtsrat nun einmal die Geschäftsführung zu überwachen - von einer Haftungsbeschränkung sei dort keine Rede.
Die Mitglieder obligatorischer Aufsichtsräte trifft schon lange eine umfassende Kontrollpflicht, doch dass auch fakultative Aufsichtsräte ihr Amt ernst nehmen müssen ist bisher nur wenig beachtet worden. Das Urteil liegt jetzt dem Bundesgerichtshof zur Revision vor - Experten rechnen jedoch nicht mit wesentlichen Änderungen.
Rechtsanwalts- und Notar-Kanzlei
Graf Plümer Krebs
Kontaktdaten und Adresse
Telefon & Fax
Telefon +49 02306 257477Telefax +49 02306 257479
apluemer@graf-pluemer.de
tkrebs@graf-pluemer.de
Vollmacht
Kanzlei Lünen
Neuberinstr.144532 Lünen
Postanschrift
Postfach 14 6944504 Lünen
Webadresse
https://graf-pluemer.de/Bürozeiten:
Mitglied von
Überregionale Gemeinschaft
von Korrespondenzanwälten
Bankverbindungen:
Postbank DortmundBLZ 440 100 46
Kto. 7 221-465
IBAN DE36 4401 0046 0007 2214 65
BIC PBNKDEFF
Sparkasse Lünen
BLZ 441 523 70
Kto. 117 200
IBAN DE21 441 523 70 0000 117 200
BIC WELADED1LUN
Vollmacht (pdf)