Direkte Kündigung bei verweigerter Instandsetzung
Weigert sich der Mieter, eine notwendige Instandsetzung zu dulden, darf der Mieter den Mietvertrag auch ohne vorherige Duldungsklage kündigen.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter den Mietvertrag kündigen darf, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Wohnung zu dulden und dem Vermieter oder den von ihm beauftragten Handwerkern den Zutritt verweigert. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen kam der Bundesgerichtshof dabei zu dem Ergebnis, dass der Vermieter nicht erst die Einzelheiten der Duldungspflicht in einem Rechtsstreit klären lassen muss. Im Einzelfall ist auch eine sofortige fristlose Kündigung zulässig.
Eine Kündigung halten die Richter nicht erst dann für gerechtfertigt, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder ein querulatorisches Verhalten zeigt. Eine solche schematische Betrachtung, wie sie noch das Landgericht vorgenommen hat, lässt außer Acht, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für die Erhaltung des Mietobjekts und seines wirtschaftlichen Werts von wesentlicher Bedeutung sein können, so dass ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Durchführung derartiger Maßnahmen bestehen kann.
Rechtsanwalts- und Notar-Kanzlei
Graf Plümer Krebs
Kontaktdaten und Adresse
Telefon & Fax
Telefon +49 02306 257477Telefax +49 02306 257479
apluemer@graf-pluemer.de
tkrebs@graf-pluemer.de
Vollmacht
Kanzlei Lünen
Neuberinstr.144532 Lünen
Postanschrift
Postfach 14 6944504 Lünen
Webadresse
https://graf-pluemer.de/Bürozeiten:
Mitglied von
Überregionale Gemeinschaft
von Korrespondenzanwälten
Bankverbindungen:
Postbank DortmundBLZ 440 100 46
Kto. 7 221-465
IBAN DE36 4401 0046 0007 2214 65
BIC PBNKDEFF
Sparkasse Lünen
BLZ 441 523 70
Kto. 117 200
IBAN DE21 441 523 70 0000 117 200
BIC WELADED1LUN
Vollmacht (pdf)