<
Site Navigation Logo Rechtsanwälte und Notar Graf Plümer Krebs

Rechtsanwälte Notar Fachanwälte



Mindestlohn auch bei Entgeltfortzahlung und Arbeitsunfähigkeit

Der gültige Mindestlohn ist auch bei der Entgeltfortzahlung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Urlaubsabgeltung zu zahlen.

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall berechnet sich nach den jeweiligen Mindestlohnvorschriften. In einem Fall vor dem Bundesarbeitsgericht zahlte der Arbeitgeber zwar für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden und für Urlaubszeiten den gültigen Mindestlohn, nicht aber für durch Feiertage oder Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Stunden. Auch die Urlaubsabgeltung berechnete er nur nach der geringeren vertraglichen Vergütung. Vom Gericht ist der Arbeitgeber deshalb zu einer Nachzahlung verurteilt worden.


Rechtsanwalts- und Notar-Kanzlei
Graf Plümer Krebs

Kontaktdaten und Adresse

Telefon & Fax

Telefon +49 02306 257477
Telefax +49 02306 257479

Email

wgraf@graf-pluemer.de

apluemer@graf-pluemer.de

tkrebs@graf-pluemer.de

Vollmacht

Vollmacht (pdf)

Kanzlei Lünen

Neuberinstr.1
44532 Lünen

Postanschrift

Postfach 14 69
44504 Lünen

Webadresse

Bürozeiten:



Mitglied von Mitglied Advounion
Überregionale Gemeinschaft
von Korrespondenzanwälten

Bankverbindungen:

Postbank Dortmund
BLZ 440 100 46
Kto. 7 221-465
IBAN DE36 4401 0046 0007 2214 65
BIC PBNKDEFF

Sparkasse Lünen
BLZ 441 523 70
Kto. 117 200
IBAN DE21 441 523 70 0000 117 200
BIC WELADED1LUN
QR-Code der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Graf Plümer Krebs Lünen
Vollmacht (pdf)

© 2005 - 2016 Webdesign Webfeger.com Lünen