Erbschaftsteuerbegünstigung bei einer Vermietungsgesellschaft
Unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen gelten diese bei einer Vermietungsgesellschaft nur im Ausnahmefall als steuerbegünstigtes Betriebsvermögen.
Die von einer Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte vermieteten Wohnungen sind nur dann als Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer begünstigt, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung auch Zusatzleistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Diese Zusatzleistungen müssen der Vermietung einen primär gewerblichen Charakter verleihen. Dass sich die Wohnungen im Betriebsvermögen der Gesellschaft befinden, genügt laut dem Bundesfinanzhof nicht für die Begünstigung. Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen.
Rechtsanwalts- und Notar-Kanzlei
Graf Plümer Krebs
Kontaktdaten und Adresse
Telefon & Fax
Telefon +49 02306 257477Telefax +49 02306 257479
apluemer@graf-pluemer.de
tkrebs@graf-pluemer.de
Vollmacht
Kanzlei Lünen
Neuberinstr.144532 Lünen
Postanschrift
Postfach 14 6944504 Lünen
Webadresse
https://graf-pluemer.de/Bürozeiten:
Mitglied von
Überregionale Gemeinschaft
von Korrespondenzanwälten
Bankverbindungen:
Postbank DortmundBLZ 440 100 46
Kto. 7 221-465
IBAN DE36 4401 0046 0007 2214 65
BIC PBNKDEFF
Sparkasse Lünen
BLZ 441 523 70
Kto. 117 200
IBAN DE21 441 523 70 0000 117 200
BIC WELADED1LUN
Vollmacht (pdf)