Außerordentliche Kündigung eines Bauvertrags
Der Besteller eines Bauwerks hat kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Auftragnehmer nachweislich bereit ist, einen entstandenen Konflikt zu bereinigen.
Auch bei Bauverträgen kann eine außerordentliche Kündigung nur bei einer schweren Störung des Vertragsverhältnisses erklärt werden. Eine solche Störung entsteht nicht bereits durch jeden Konflikt vor, und erst recht dann nicht, wenn eine Seite zur Kooperation bereit ist, so das Oberlandesgericht Brandenburg. Die Richter verneinten die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, nachdem der Auftragnehmer nachweislich zur Konfliktlösung bereit gewesen ist. Nur bei einer Blockadehaltung liegt eine ausreichende Störung vor, die der anderen Seite eine sofortige Kündigung ermöglicht.
Rechtsanwalts- und Notar-Kanzlei
Graf Plümer Krebs
Kontaktdaten und Adresse
Telefon & Fax
Telefon +49 02306 257477Telefax +49 02306 257479
apluemer@graf-pluemer.de
tkrebs@graf-pluemer.de
Vollmacht
Kanzlei Lünen
Neuberinstr.144532 Lünen
Postanschrift
Postfach 14 6944504 Lünen
Webadresse
https://graf-pluemer.de/Bürozeiten:
Mitglied von
Überregionale Gemeinschaft
von Korrespondenzanwälten
Bankverbindungen:
Postbank DortmundBLZ 440 100 46
Kto. 7 221-465
IBAN DE36 4401 0046 0007 2214 65
BIC PBNKDEFF
Sparkasse Lünen
BLZ 441 523 70
Kto. 117 200
IBAN DE21 441 523 70 0000 117 200
BIC WELADED1LUN
Vollmacht (pdf)