Befristung des Aufstockungsunterhalts
Der nacheheliche Aufstockungsunterhalt kann zeitlich befristet werden, wenn ehebedingte Nachteile des Unterhaltsempfängers nicht oder nicht mehr vorliegen.
Auch bei einer längeren Ehedauer kann eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts in Betracht kommen, womit der Unterhaltsempfänger nach einer Übergangszeit auf den ehelichen Lebensstandard verzichten muss. Dies ergibt sich aus einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach allein die 20jährige Dauer einer Ehe noch nicht dazu führt, dass eine Befristung ausgeschlossen ist. Vielmehr, so die Bundesrichter, muss weiter geprüft werden, ob ehebedingte Nachteile wie zum Beispiel die Aufgabe einer Erwerbstätigkeit für die Erziehung gemeinsamer Kinder vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, kommt eine Befristung ohne weiteres in Frage, wenn der Unterhaltsgläubiger einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Das gilt selbst dann, wenn der neue Lebensstandard dann deutlich hinter dem der Ehe zurück bleibt.
Rechtsanwalts- und Notar-Kanzlei
Graf Plümer Krebs
Kontaktdaten und Adresse
Telefon & Fax
Telefon +49 02306 257477Telefax +49 02306 257479
apluemer@graf-pluemer.de
tkrebs@graf-pluemer.de
Vollmacht
Kanzlei Lünen
Neuberinstr.144532 Lünen
Postanschrift
Postfach 14 6944504 Lünen
Webadresse
https://graf-pluemer.de/Bürozeiten:
Mitglied von
Überregionale Gemeinschaft
von Korrespondenzanwälten
Bankverbindungen:
Postbank DortmundBLZ 440 100 46
Kto. 7 221-465
IBAN DE36 4401 0046 0007 2214 65
BIC PBNKDEFF
Sparkasse Lünen
BLZ 441 523 70
Kto. 117 200
IBAN DE21 441 523 70 0000 117 200
BIC WELADED1LUN
Vollmacht (pdf)